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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­meines

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle von Monika Chalupa Photography (nachfolgend Fotograf genannt) erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt

  2. “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf Usb-Stick, Fach­abzüge, Downloaddateien usw.)

 

I. Urhe­ber­recht

  1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt immer beim Fotografen.

  2. Die vom Fotografen hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

  4. Das Downloaden ,Vervielfältigen oder Abfotografieren der unbezahlten Fotodateien aus der Auswahlgalerie ist verboten !!! Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen die Urheberrechte. Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann Geld- oder im schlimmsten Fall Haftstrafen nach sich ziehen. Im Fall einer Urheberrechtsverletzung ist eine Strafe von 300 € pro Datei an den Fotografen abzuleisten. Bei Nichtfolgeleistung wird ein Fachanwalt für Urheberrechtsverletzung beauftragt, die zusätzlichen Kosten hierfür liegen beim Schuldner. 

  5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen, zu bearbeiten und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte hierfür über­tra­gen wor­den sind.

  6. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch)  ist der Fotograf, als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. 

  7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

 

II. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Her­stel­lung der Licht­bilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten,  etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.

  2. Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

  3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

  4. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 21 (in Worten: Einundzwanzig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

  5. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen.

 

 

III. Stornierung & Terminverschiebung

 

1.   Kommt ein Aufnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind, dann hat sie das

      Recht ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50 % des 1. Paketes  in Rechnung zu stellen.

2.  Kommt es Seitens des Kunden in den letzten 5 Tagen vor dem Fototermin zu einer kurzfristigen Absage, so behält sich

      die Fotografin das Recht vor, eine Zahlung in Höhe von 50 % des Paket I zu berechnen bzw. 75 % beiAbsage                                                            in  den letzten 3 Tagen des Fototermins.  Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen oder mündlichen

     Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen.

3.  Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht

      wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu

      nehmen.  Bei wiederholtem Verschieben werden regulär 50,00 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.

4.  Der Fotograf ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes

      Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per

      E-Mail frühzeitig  in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von

      Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

IV. Haf­tung

  1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Der Fotograf ver­wahrt die JPG-Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

  4. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien erfolgt auf Kosten (wenn nicht im Paket enthalten) und Gefahr des Auftraggebers.

 

V. Daten­schutz

Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

 

VI. Bild­bear­beitung

  1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

  2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung ist nicht erlaubt, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

  3. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bilder des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist, oder sich vom Fotografen ein Duplikat mit kleinem Wasserzeichen ausstellen lässt.

 

VII. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen max. 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 4 -max. 5 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse.

 

VIII. Sal­va­torische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

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